AMKA-Eloxal GmbH

Adresse
Mafellstr. 8 - 10
78727 Oberndorf-Aistaig
Tel. 07423 / 83038
Fax 07423 / 83037
info@amka-eloxal.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AMKA ELOXAL GmbH



Geltung:
Allen Angeboten, Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Lieferungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Lieferung werden sie anerkannt. Abweichungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform; sind jedoch jederzeit möglich.

Auftrag:
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn die zu bearbeitenden Werkstücke übernommen worden sind; das ist im Zweifel dann der Fall, wenn sie im Hause eingetroffen sind. Mündliche oder, telefonische Vereinbarungen, Angebote oder Zusagen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Solange verstehen sich unsere Angebote und Vereinbarungen als freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt als von uns abgelehnt, wenn nicht mit der Bearbeitung begonnen wird.

Preise und Zahlung:
Der Mindest-Rechnungsbetrag beträgt EURO 60,- zuzügl. MwSt. Er erhöht sich entsprechend der jeweils vereinbarten Preiserhöhung. Für Kleinmengen und Einzelteile werden nach Aufwand Pauschalbeträge verlangt. Wir sind berechtigt, Teilmengen anzuliefern und diese auch getrennt zu berechnen. Jede Teilmenge gilt als besonderes Geschäft bzw. Teilmengen. Bei einem erheblichen Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über den angemessenen Preis keine Vereinbarung erziehlt werden kann. Zahlbar sind die Rechnungen, falls nicht anders vereinbart, laut Rechnung. Der Besteller kann nur aufrechnen mit Ansprüchen, die wir anerkannt haben. Ihm steht kein Zurückhaltungsrecht zu.

Lieferung:
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, annähernd und unverbindlich. Bei Kleinteilen und Massenteilen behalten wir uns eine Ausschußquote oder Fehlmenge bis zu 3 %vor. Lieferungen erfolgen ab Werk ausschließlich Verpackung. Sie wird gesondert verrechnet.

Gefahrtragung:
Der Besteller trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung der uns zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände.

Mängelrüge:
Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so steht dem Besteller ein Nachbesserungsrecht zu. Aber nur bei denjenigen Teilen, die nachweisbar durch von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich mangelhaft ausgeführte Bearbeitung ganz oder teilweise unbrauchbar geworden oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt sind.
Dies gilt insbesondere für Toleranzen und Farbübereinstimmungen. Für die Behebung der Mängel ist uns eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Den Besteller trifft eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB. Andernfalls sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Ist der Mangel erkennbar, so sind ab dem fünften Tag nach Übergabe bzw. Übernahme-Rügen nicht mehr als unverzüglich anzusehen. Uns ist eine Überprüfung der gerügten Teile zu gewähren. Bedingung für ein Nachbesserungsrecht ist, daß keine Veränderung der Verwendung stattgefunden hat. Mängelrügen sind schriftlich zu stellen. Der Gewährleistungsanspruch verjährt drei Monate nach Zurückweisung der Mängelrüge. Jedwelche Schadensersatzansprüche, mittel und unmittelbare, sind ausgeschlossen. Ist Nachbesserung möglich, bzw. fehlgeschlagen, so beschränkt sich unsere Haftung auf den Betrag unserer Rechnung für die gerügte, bearbeitete Ware. Die Kosten der Hin-und Rückfahrt trägt der Besteller.

Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns bearbeiteten Gegenständen bis zur völligen Bezahlung vor, gemäß § 455 BGB. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller oder einen von Ihm beauftragten Dritten erfolgt stets für uns. Unabhängig davon, ob die von uns vorgenommene Bearbeitung nur einen verhältnismäßig geringen Anteil am Gesamtwert des Gegenstandes ausmacht, gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB und erwerben infolgedessen das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Die gilt auch bei Vermischung und Vermengung gemäß §§ 947, 958 BGB.

Gewährleistung:
Für etwaige durch den Bearbeitungeprozeß bedingten Ausschuß wie Formveränderung, Risse oder dergl., ferner für eventuelle Beeinträchtigungen der Maß- und Paßgenauigkeit beweglicher Teile wird keine Haftung übernommen, soweit er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist. Muster gelten als ungefähre Typenmuster. Für absolute mustergerechte Lieferung übernehmen wir keine Garantie. Ebenfalls wird keine Gewährleistung für die Lichtbeständigkeit von Einfärbungen übernommen. Geringe Farbabweichungen, auch bei Eigenfärbung, sind zulässig. Entscheidend ist die Ansicht eines objektiven Betrachters. Bei einer vereinbarten Schichtdicke von 20µ  und mehr gilt eine Abweichung bis 10 %(+/-) als genehmigt, bis 20µ eine von (+/-) 2µ, vorbehaltlich andere Vereinbarungen. Ansonsten gelten Maßangaben nur als annähernd und unverbindlich, selbst wenn aus der Korrespondenz der Eindruck präziser Maßangaben entsteht. Wir haften nicht für die Eignung der bestellten Ware für die vom Besteller in Aussicht genommenen Zwecke.

Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Oberndorf-Aistaig. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Oberndorf am Neckar als vereinbart.

Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der AGB berühren den Bestand des Vertrages oder der AGB im übrigen nicht.

Fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Bei sich überschneidenden AGB sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen maßgebend. Mit Anlieferung bzw. Abholung der Ware verzichtet der Besteller schlüssig auf seine AGB, die bis zu diesem Zeitpunkt gültig sein können. Etwas anderes gilt nur, wenn der Besteller unseren AGB ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Dies kann nur durch ein gesondertes Schreiben geschehen, nicht durch seine AGB. Lieferbedingungen des Bestellers sind für uns, solange wir sie nicht schriftlich bestätigt haben, unverbindlich.

Wichtig, bitte beachten:
Dieser Lieferschein gilt zugleich als Auftragsbestätigung. Mit der Annahme des Lieferscheins / Auftragsbestätigung erklärt sich der Besteller mit den oben genannten AGB einverstanden. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, daß bei Eloxalanstalten der Handelsbrauch besteht, keine gesonderte Auftragsbestätigung mit AGB für jeden Auftrag zu übersenden. Selbstverständlich gelten diese AGB erst ab dem zweiten Auftrag, damit der Besteller Gelegenheit hat, die oben genannten AGB kennenzulernen.

 
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